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Hunde in Saudi-Arabien: Regeln, Steuer und Reisen

Wer einen Hund oder eine Katze nach Saudi-Arabien mitbringen will, braucht eine Einfuhrgenehmigung über die Anaam-Plattform des Ministeriums für Umwelt, Wasser und Landwirtschaft (MEWA), einen Mikrochip und eine Tollwutimpfung mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit. Halter müssen die Tierschutzregeln einhalten, bei Vernachlässigung drohen MEWA-Bußgelder von bis zu 50.000 SR; eine nationale Hunderegistrierung, -steuer oder -lizenz ließ sich nicht bestätigen.

Einfuhr- und Tierschutzregeln gelten landesweit (MEWA); kommunale Haustierregeln konnten online nicht bestätigt werden.

Rasseregeln

Registrierung und Mikrochip

Mikrochip

Hunde, die ins Land gebracht werden, müssen mit einem elektronischen Chip oder einer anderen Kennzeichnung identifiziert sein, und die Chipnummer muss im Pass oder Impfnachweis stehen, der mit dem Einfuhrantrag eingereicht wird.[1]

Weitere Regeln

Halter dürfen Tieren keinen Schaden und kein Leiden zufügen und können laut MEWA mit bis zu 50.000 SR bestraft werden, wenn sie Tiere grausam oder fahrlässig halten, etwa indem sie Haustieren nicht genug Futter geben.[2]

Bestimmte Hunderassen dürfen nicht eingeführt werden; siehe die Datei mit den Rasseregeln.[1]

Reisen nach Saudi-Arabien mit einem Hund

Aus einem EU-Land

Es gelten dieselben Regeln wie bei der Einreise aus jedem anderen Land: eine Einfuhrgenehmigung über die MEWA-Plattform Anaam, 30 Tage gültig, Einreise nur über den darin genannten Hafen, ein Mikrochip, eine Tollwutimpfung mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit, ein Gesundheitszeugnis eines akkreditierten Tierarztes, das die Veterinärbehörde anerkennt, der Heimtierausweis oder Impfnachweis und ein Herkunftszeugnis.[1]

Von außerhalb der EU

Für alle Länder gilt dasselbe Verfahren. Wer ein Tier aus- und wieder einführt, braucht von Anaam eine Aus- und Wiedereinreisegenehmigung, die Rückkehr muss innerhalb von 60 Tagen erfolgen. Dem Antrag liegen der Ausweis, der Reisepass oder die Aufenthaltserlaubnis des Halters und ein Foto des Tieres bei.[1]

Quarantäne

Die MEWA legt die Ankunftstermine nach der Quarantänekapazität fest; laut einer Sekundärquelle wird keine Quarantäne verhängt, wenn alle Anforderungen erfüllt sind.[1]

Noch nicht bestätigt: Registrierung, Hundesteuer, Erlaubnis oder Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, Leinen- und Maulkorbpflicht, Tollwut-Antikörpertest, Bandwurmbehandlung. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.

Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.

Quellen

  1. mewa.gov.sa/…/Pet%20import%20mechanism.pdf (offiziell)
  2. gulfnews.com/…/covid-19-careless-pet-owners-face-fines-… (Sekundärquelle)