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Hunde in Rumänien: Regeln, Steuer und Reisen

Nicht bestätigt: Es sind nur die EU-Regeln für Reisen mit Heimtieren erfasst. Die nationalen Haltungsregeln müssen noch recherchiert werden.

Nicht bestätigt.

Rasseregeln

WoRegelRassen und Hinweise
Ganzes LandEingeschränktcaini de tipul Pit Bull, caini de tipul Boerbull (Hunde vom Typ Boerboel), caini de tipul Bandog, metisii lor (ihre Mischlinge)

OUG 55/2002, Kategorie I: Einfuhr und Verkauf verboten, Pflichtkastration, kein Zutritt zu öffentlichen Orten und Verkehrsmitteln, Maulkorb, Halsband und Leine auf öffentlichen Straßen, Halter mindestens 18 Jahre alt und ohne Vorstrafen, Polizeierklärung, Versicherung, Registrierung bei der ACR und Warnschild. [1]

Ganzes LandMaulkorb- und LeinenpflichtAmerican Staffordshire Terrier, Tosa Inu, Rottweiler, Dogo Argentino, Neapolitanischer Mastiff, Fila Brasileiro, Mastiff, Kaukasischer Owtscharka, Cane Corso, metisii lor (ihre Mischlinge)

OUG 55/2002, Kategorie II: Maulkorb und Leine an öffentlichen Orten (außer in Hundeauslaufzonen), Halter mindestens 18 Jahre alt und ohne Vorstrafen, Polizeierklärung, Registrierung bei der ACR, Warnschild; Besitzerwechsel müssen innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. [1]

Reisen nach Rumänien mit einem Hund

Aus einem EU-Land

Ein Hund oder eine Katze braucht einen vor der Tollwutimpfung implantierten ISO-Mikrochip, eine Tollwutimpfung im Alter von 12 Wochen oder mehr, die ab 21 Tage nach der Grundimmunisierung gültig ist, und einen EU-Heimtierausweis. Bis zu 5 Tiere pro Halter.[2]

Von außerhalb der EU

Nötig sind ein Mikrochip, der vor der Tollwutimpfung implantiert wurde, eine Tollwutimpfung (ab 12 Wochen, gültig 21 Tage nach der Grundimmunisierung), ein Tiergesundheitszeugnis, das ab Ausstellung bis zu den Einreisekontrollen 10 Tage gültig ist, und eine Erklärung des Halters. Die Tiere reisen über eine Einreisestelle für Reisende ein. Ältere Zeugnismuster bleiben gültig, wenn sie vor dem 1. Oktober 2026 ausgestellt wurden.[3]

Tollwut-Antikörpertest

Nötig für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern, die nicht auf der EU-Ausnahmeliste stehen: Blutprobe mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 90 Tage vor Ausstellung des Zeugnisses, Ergebnis mindestens 0,5 IU/ml, untersucht in einem zugelassenen Labor. Nicht nötig bei Reisen zwischen EU-Ländern.[3]

Bandwurmbehandlung

Die Bandwurmbehandlung für Hunde ist nur bei der Einreise nach Finnland, Irland, Malta, Nordirland oder Norwegen vorgeschrieben, bei der Einreise nach Rumänien also nicht. Katzen sind ausgenommen.[3]

Noch nicht bestätigt: Registrierung, Mikrochip, Hundesteuer, Erlaubnis oder Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, Leinen- und Maulkorbpflicht, Quarantäne. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.

Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.

Quellen

  1. legeaz.net/…/oug-55-2002-regim-detinere-caini-pericul… (Sekundärquelle)
  2. food.ec.europa.eu/…/non-commercial-movement-within-eu_en (offiziell)
  3. food.ec.europa.eu/…/non-commercial-movement-non-eu-countries… (offiziell)