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Hunde in Portugal: Regeln, Steuer und Reisen

Hunde und Katzen müssen innerhalb von 120 Tagen nach der Geburt gechippt und in der nationalen SIAC-Datenbank registriert werden, und Hunde brauchen eine jährliche Lizenz der örtlichen junta de freguesia.

Gemeinden und Juntas de Freguesia stellen Hundelizenzen aus und legen örtliche Regeln fest, und die Azoren und Madeira führen eigene Einreisekontrollen vom Festland aus.

Rasseregeln

WoRegelRassen und Hinweise
Ganzes LandGenehmigungspflichtFila Brasileiro, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Kreuzungen der oben genannten

Die Portaria 422/2004 listet die "caes potencialmente perigosos" auf; das Decreto-Lei 315/2009 (in der Fassung des DL 9/2021) verlangt eine jährliche Lizenz der junta de freguesia (Halter über 16, Strafregisterauszug, Schulungskurs, Haftpflichtversicherung von mindestens 50.000 EUR, Sterilisation, sofern nicht LOP-registriert), Maulkorb und Leine von höchstens 1 m in der Öffentlichkeit, ein sicheres Gehege von 2 m und Warnschilder. [1]

Registrierung und Mikrochip

Registrierung

Hunde, Katzen und Frettchen müssen von einem Tierarzt in der nationalen Datenbank SIAC registriert werden. Halter müssen ihre Angaben bei einem Umzug aktualisieren, Besitzerwechsel eintragen und Tod oder Verlust melden.[2]

Mikrochip

Hunde müssen innerhalb von 120 Tagen nach der Geburt gechippt und in SIAC registriert werden. Ist das Geburtsdatum unbekannt, zählt die Frist ab dem Verlust der Milchschneidezähne.[3]

Hundesteuer und Anmeldung

Erlaubnis oder Sachkundenachweis

Im SIAC registrierte Hunde müssen jedes Jahr bei der junta de freguesia des Wohnorts des Halters lizenziert werden. Die erste SIAC-Registrierung zählt als einjährige Lizenz.[3]

Weitere Regeln

Bei Reisen zwischen dem Festland und den Azoren oder Madeira mit einem Hund über 3 Monate ist ein Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung nötig, und der Mikrochip muss vor der Impfung gesetzt worden sein.[3]

Reisen nach Portugal mit einem Hund

Aus einem EU-Land

Das Tier reist mit seinem Halter und braucht einen Mikrochip, eine Tollwutimpfung ab 12 Wochen, gültig ab 21 Tagen nach der Grundimpfung, und einen EU-Heimtierausweis. Höchstens 5 Tiere pro Fahrzeug.[4]

Von außerhalb der EU

Das Haustier braucht einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung (ab 12 Wochen, gültig ab 21 Tagen nach der Grundimmunisierung), ein Tiergesundheitszeugnis, das für die Einreisekontrollen 10 Tage gültig ist, und eine unterschriebene Erklärung über die nichtgewerbliche Einfuhr. Die Einreise muss über eine Einreisestelle für Reisende erfolgen. Höchstens 5 Haustiere pro Fahrzeug.[5]

Tollwut-Antikörpertest

Nötig für Haustiere aus Nicht-EU-Ländern, die nicht auf der EU-Liste stehen. Blutprobe mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 90 Tage vor Ausstellung des Zeugnisses, untersucht in einem zugelassenen Labor, Ergebnis 0,5 IU/ml oder mehr. Nicht nötig bei Reisen zwischen EU-Ländern.[5]

Bandwurmbehandlung

Eine Bandwurmbehandlung für Hunde ist nur für die Einreise nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland vorgeschrieben und muss 24 bis 120 Stunden vor der Einreise von einem Tierarzt durchgeführt werden. Für die Einreise in dieses Land ist sie nicht vorgeschrieben.[4]

Quarantäne

Die EU-Einreisebedingungen sehen für Tiere, die sie erfüllen, keine Quarantäne vor.[5]

Noch nicht bestätigt: Hundesteuer, Haftpflichtversicherung, Leinen- und Maulkorbpflicht. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.

Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.

Quellen

  1. cm-penafiel.pt/…/CROP_Legislacao_Portaria422_2004.pdf (offiziell)
  2. siac.pt/pt (offiziell)
  3. siac.pt/pt/faq (offiziell)
  4. food.ec.europa.eu/…/travelling-pet-within-eu_en (offiziell)
  5. food.ec.europa.eu/…/bringing-pet-eu-non-eu-country_en (offiziell)