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Hunde in Nordmazedonien: Regeln, Steuer und Reisen

Hundehalter müssen ihre Hunde einmal im Jahr bei einem zugelassenen Tierarzt registrieren und sie an öffentlichen Orten an der Leine führen. Eine Liste verbotener Rassen wurde nicht gefunden. Eingeführte Haustiere brauchen einen Mikrochip, eine Tollwutimpfung und ein Gesundheitszeugnis.

Die Gemeinden können zusätzliche örtliche Regeln für Haustiere an öffentlichen Orten erlassen, im Internet wurden keine gefunden.

Rasseregeln

WoRegelRassen und Hinweise
Ganzes LandEinfuhr verbotenWolfshybrid, Savannah, Bengal

Wolfshybriden sowie Savannah- und Bengalkatzen dürfen nicht eingeführt werden, es sei denn, sie sind fünf Generationen oder mehr von dem wilden oder hybriden Vorfahren entfernt. Nur Zweitquelle. Nicht durch eine offizielle Seite bestätigt. [1]

Registrierung und Mikrochip

Registrierung

Die Halter müssen ihre Hunde nach dem Gesetz zum Schutz und Wohl der Tiere einmal im Jahr bei einer zugelassenen Tierklinik an ihrem ständigen Wohnort registrieren.[2]

Leinen- und Maulkorbpflicht

Leinen- und Maulkorbpflicht

Hunde müssen an öffentlichen Orten an der Leine sein, es sei denn, der Ort erlaubt Hunden freien Auslauf mit ihren Haltern. Das Bußgeld für fehlende Leine beträgt 10 bis 15 EUR.[2]

Weitere Regeln

Am Eingang, wo ein Hund gehalten wird, muss ein Schild angebracht sein; fehlt es, droht eine Geldbuße von 10 bis 15 EUR. Nicht registrierte Würfe werden mit derselben Geldbuße belegt.[2]

Nach einem unprovozierten Angriff wird ein Hund begutachtet und einem Sozialisierungstest unterzogen, kann zur Nachschulung beschlagnahmt werden und wird eingeschläfert, wenn er sich nicht rehabilitieren lässt. Das Gesetz sieht ein Register gefährlicher Hunde vor, doch laut dem Papier wird keines geführt.[2]

Reisen nach Nordmazedonien mit einem Hund

Aus einem EU-Land

Haustiere brauchen einen ISO-Mikrochip, eine Tollwutimpfung und ein Gesundheitszeugnis des Tierarztes im Herkunftsland. Ein EU-Heimtierausweis wird als Impfnachweis akzeptiert, und aus tollwutkontrollierten Ländern ist kein Titertest nötig.[1]

Von außerhalb der EU

Es gelten dieselben Regeln zu Mikrochip, Tollwut und Zeugnis. Aus anderen Ländern ist ein Tollwut-Titertest nötig, der mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Reise erfolgt. Die Seite des US-APHIS besagt außerdem, dass Tiere, die nicht direkt oder über gelistete Länder reisen, einen Titertest brauchen.[1]

Tollwut-Antikörpertest

Aus EU-eingestuften tollwutkontrollierten Ländern nicht nötig, aus anderen Ländern nötig (Blutprobe 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der Reise).[1]

Bandwurmbehandlung

Die Behandlung gegen innere Parasiten, besonders gegen Echinococcus multilocularis, und gegen äußere Parasiten ist als Pflicht aufgeführt und kann im Gesundheitszeugnis vermerkt werden.[1]

Quarantäne

Keine Quarantäne, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Tiere, die die Anforderungen nicht erfüllen, können in Quarantäne genommen oder auf Kosten des Halters zurückgeschickt werden. Keine Einfuhrgenehmigung für ein privates Heimtier. Eine Höchstzahl ist nicht angegeben.[1]

Noch nicht bestätigt: Mikrochip, Hundesteuer, Erlaubnis oder Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.

Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.

Quellen

  1. pettravel.com/…/north-macedonia-pet-import-requirements (Sekundärquelle)
  2. sobranie.mk/…/Кривична и прекршочна одговорност за соп… (offiziell)