Hunde in Lettland: Regeln, Steuer und Reisen
Hunde, Katzen und Frettchen werden von einem Tierarzt gechippt und in der staatlichen Heimtierdatenbank registriert, mit Ausnahmen für einige Wohnungskatzen. Hunde, die nach dem 31. August 2023 geboren wurden, dürfen nicht an der Kette gehalten werden, und Riga erhebt eine jährliche Hundegebühr.
Die Gemeinden legen örtliche Gebühren und Leinenregeln fest, zum Beispiel die Hundegebühr in Riga.
Rasseregeln
Keine Rasseliste: Ein Hund wird erst als gefährlich erklärt, nachdem er einen Menschen oder ein Tier angegriffen hat (MK noteikumi Nr. 552 vom 15. Sept. 2026, in Kraft seit 19. Sept. 2026); danach gelten Maulkorb, erwachsene Führperson, Sterilisation und Halterschulung. [1]
Registrierung und Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen in der staatlichen Datenbank registriert werden, nachdem ein Tierarzt sie gechippt hat. Der Tierarzt registriert das Tier innerhalb von 72 Stunden. Die Gebühr des Tierarztes beträgt EUR 5.50 plus die Registergebühr.[2]
Für Hunde Pflicht, durchgeführt von einem praktizierenden Tierarzt auf der linken Seite des Halses oder im Schulterbereich.[2]
Hundesteuer und Anmeldung
Riga erhebt eine jährliche Hundegebühr von EUR 10 für Hunde ab sechs Monaten, fällig bis zum 1. März. Sie wird für Rentner und für sterilisierte Hunde halbiert, und Halter mit Behinderung sind befreit.[3]
typisch 10 EUR pro Jahr (5–10 EUR)
Weitere Regeln
Hunde, die nach dem 31. August 2023 geboren wurden, dürfen nicht an der Kette gehalten werden, mit Ausnahmen wie Jagden, Ausstellungen und kurzes beaufsichtigtes Anbinden. Die Mindestfläche beträgt 4 m2 bis 10 kg, 6 m2 für 10 bis 20 kg, 8 m2 für 20 bis 29 kg und 10 m2 über 30 kg. Die dauerhafte Haltung in einem Käfig, auf einem Balkon oder einer Loggia ist verboten.[4]
Reisen nach Lettland mit einem Hund
Lettland wendet seit dem 22. April 2026 die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 an. Ungeimpfte Tiere unter 12 Wochen dürfen nicht einreisen, und Tiere im Alter von 12 bis 16 Wochen werden abgewiesen, wenn die Tollwutimpfung die Gültigkeitsregeln noch nicht erfüllt.[5]
Noch nicht bestätigt: Erlaubnis oder Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, Leinen- und Maulkorbpflicht, Von außerhalb der EU, Tollwut-Antikörpertest, Bandwurmbehandlung, Quarantäne. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.
Quellen
- lvportals.lv/…/394698-stajas-speka-bistamu-sunu-turesan… (offiziell)
- likumi.lv/ta/en/en/id/333571 (offiziell)
- riga.lv/en/article/city-residents-have-pay-fee-keeping-dog-1-march (offiziell)
- eng.lsm.lv/…/26.06.2024-stricter-pet-keeping-rules-in… (Sekundärquelle)
- pvd.gov.lv/…/non-commercial-movement-pets-latvia-dogs… (offiziell)