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Hunde in Litauen: Regeln, Steuer und Reisen

Hunde, Katzen und Frettchen müssen gechippt und im Heimtierregister (Companion Animal Register) registriert werden. Andere Haltungsregeln sind überwiegend Sache der Gemeinden.

Regeln zu Leine, Maulkorb und Gebühren legen Gemeinden wie Vilnius fest.

Rasseregeln

WoRegelRassen und Hinweise
Ganzes LandEingeschränktAmerican Pit Bull Terrier, Mischlinge mit der Blutlinie des American Pit Bull Terrier

VMVT-Anordnung B1-5 vom 9. Jan. 2013 (nach dem Tierschutz- und Tierwohlgesetz) führt den American Pit Bull Terrier als Kampfhunderasse: kommunale Genehmigung zur Haltung in Mehrfamilienhäusern, Maulkorb und kurze Leine in der Öffentlichkeit, Zucht nur mit Stammbaum. [1]

Ganzes LandEingeschränktAmerican Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Mischlinge mit mindestens einem gelisteten Elternteil

Gefährliche Rassen (pavojingi sunys): Genehmigung der Gemeinde für die Haltung in Mehrfamilienhäusern, Warnschild, Maulkorb und kurze Leine in der Öffentlichkeit, Mikrochip und Tollwutimpfung; die Liste ist abschließend. [1]

Registrierung und Mikrochip

Registrierung

Der Halter muss das gechippte Tier im Companion Animal Register registrieren. Das geschieht normalerweise beim Chippen, sonst registriert der Tierarzt oder die Person, die den Chip setzt, es innerhalb von 7 Kalendertagen.[2]

Mikrochip

Pflicht für Hunde, Katzen und Frettchen, innerhalb von 4 Monaten nach der Anschaffung oder Einfuhr des Tieres und bevor es an einen neuen Halter weitergegeben wird. Der Chip muss ISO 11785 entsprechen.[2]

Hundesteuer und Anmeldung

Erlaubnis oder Sachkundenachweis

Eine allgemeine Hundelizenz wurde nicht gefunden. Für gelistete gefährliche und Kampfhunde, die in Mehrfamilienhäusern gehalten werden, ist eine Genehmigung der Gemeinde nötig (siehe das Rasseprofil).[1]

Reisen nach Litauen mit einem Hund

Aus einem EU-Land

Nichtkommerzielle Reisen folgen den EU-Regeln für die Mitnahme von Heimtieren, höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen. Seit dem 22. April 2026 sind diese in der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131 nach dem Tiergesundheitsrecht festgelegt, die die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 ersetzt hat.[3]

Von außerhalb der EU

Aus Nicht-EU-Ländern mit hohem Risiko: Mikrochip, Tollwutimpfung im Alter von 12 Wochen oder älter, Gesundheitszeugnis, Erklärung des Halters zur nichtkommerziellen Einfuhr und Einreise nur über EU-Einreisestellen.[4]

Tollwut-Antikörpertest

Bei Herkunft aus Ländern mit hohem Risiko erforderlich: Bluttest mindestens 30 Tage nach der Impfung, mindestens 0,5 IE/ml, danach mindestens 3 Monate vor der Einreise.[4]

Noch nicht bestätigt: Hundesteuer, Haftpflichtversicherung, Leinen- und Maulkorbpflicht, Bandwurmbehandlung, Quarantäne. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.

Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.

Quellen

  1. lrt.lt/…/egle-siugzdinyte-pavojingi-sunys-lietuvo… (Sekundärquelle)
  2. e-seimas.lrs.lt/rs/legalact/TAD/44c7dc1338a611efb121d2fe3a0eff27 (offiziell)
  3. food.ec.europa.eu/animals/movement-pets/eu-legislation_en (offiziell)
  4. vmvt.lrv.lt/…/cats-dogs-or-ferrets-from-all-other-non-… (offiziell)