Hunde in Italien: Regeln, Steuer und Reisen
Jeder Hund muss innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt und vor jedem Besitzerwechsel durch einen Tierarzt gechippt und im nationalen Heimtierregister SINAC registriert werden; Katzen sind überall nur für Verkauf oder Reise erfasst, und einige Regionen verlangen es inzwischen für alle Katzen. In Städten und an öffentlichen Orten müssen Hunde an einer Leine von höchstens 1,5 m geführt werden, der Halter muss einen Maulkorb dabeihaben und Kot aufsammeln, und das Aussetzen eines Tieres wird mit einer Geldbuße von 5.000 bis 10.000 Euro geahndet.
Die Registrierung läuft über regionale Register, die in die nationale Datenbank SINAC einspeisen, und die Regionen legen Fristen, Gebühren und Bußgelder fest; einige Regionen, etwa Friaul-Julisch Venetien ab 1. Juli 2026, verlangen die Registrierung aller Katzen. Die Gemeinden legen Hundebereiche fest und können örtliche Leinen- und Kotregeln ergänzen.
Rasseregeln
Keine Rasseliste mehr seit der Ordinanza 3 marzo 2009 (Gesundheitsministerium), die die frühere "lista nera" durch Regeln zur Verantwortung der Halter ersetzte; Tierärzte können einzelne Hunde für eine Verhaltensbeurteilung melden, und die Gemeinden können ein Training für Halter anordnen. [1]
Registrierung und Mikrochip
Jeder Hund muss innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt und in jedem Fall vor dem Verkauf oder der Abgabe von einem öffentlichen oder zugelassenen privaten Tierarzt gekennzeichnet und im SINAC registriert werden, dem nationalen Heimtierregister, das aus den regionalen Registern gespeist wird. Besitzerwechsel, Umzüge und Tod müssen innerhalb von 7 Tagen erfasst werden, Verlust oder Fund innerhalb von 48 Stunden. Die Regionen legen die Bußgelder fest, zum Beispiel 150 bis 900 Euro pro Verstoß in Friaul-Julisch Venetien.[2]
Der von einem zugelassenen Tierarzt implantierte Mikrochip ist die einzige anerkannte Kennzeichnung für Hunde und landesweit Pflicht. Der Tierarzt erfasst die Daten beim Chippen oder innerhalb von 48 Stunden. Die Registrierung selbst ist in Venetien kostenlos; die Gebühr für den Chip legt der Tierarzt fest.[3]
Hundesteuer und Anmeldung
Italien hat keine Hundesteuer. Die nationale Hundesteuer nach Art. 6 des Gesetzes 281/1991 wurde mit Wirkung ab 1992 aufgehoben.[4]
Es gibt keinen allgemeinen Halter-Test und keine Lizenz. Freiwillige Halterkurse, die mit einem Zertifikat namens patentino enden, gibt es, aber nach einem Biss oder Angriff kann die Gemeinde auf Rat des örtlichen Veterinärdienstes anordnen, dass der Halter auf eigene Kosten teilnimmt.[5]
Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist für gewöhnliche Hunde nicht Pflicht, aber der Halter haftet immer zivil- und strafrechtlich für Schäden, die der Hund verursacht. Halter von Hunden, die im Register des örtlichen Veterinärdienstes für Hunde mit hohem Aggressionsrisiko eingetragen sind, müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen und den Hund in Städten und an öffentlichen Orten angeleint und mit Maulkorb führen.[5]
Leinen- und Maulkorbpflicht
In städtischen Gebieten und an öffentlich zugänglichen Orten muss der Hund an einer Leine von höchstens 1,5 m geführt werden, außer in den von der Gemeinde festgelegten Hundebereichen. Der Halter muss immer einen starren oder weichen Maulkorb mitführen und ihn anlegen, wenn eine Gefahr für Menschen oder Tiere besteht oder wenn die Behörden es verlangen. Wer in der Stadt einen Hund ausführt, muss dessen Hinterlassenschaften beseitigen und die Mittel dafür dabeihaben.[5]
Weitere Regeln
Das Aussetzen eines Haustiers ist eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Arrest oder einer Geldbuße von 5.000 bis 10.000 Euro bestraft wird, ein Drittel mehr, wenn es auf oder neben einer Straße geschieht, und mit einem Fahrverbot von 6 bis 12 Monaten, wenn ein Fahrzeug benutzt wird.[6]
Seit dem 1. Juli 2025 ist es verboten, ein Haustier an einer Kette oder einer ähnlichen Anbindung zu halten, die es am Wohnort an der Bewegung hindert, außer aus dokumentierten gesundheitlichen Gründen oder bei vorübergehendem Sicherheitsbedarf. Die Strafe beträgt 500 bis 5.000 Euro.[7]
Das Training oder die Zucht von Hunden zur Steigerung der Aggressivität und das Dopen von Hunden sind verboten. Minderjährige und Personen mit bestimmten strafrechtlichen Verurteilungen dürfen einen als hochriskant gelisteten Hund nicht besitzen oder halten. Italien führt in dieser Verordnung keine nationale Rasseliste; das Risiko wird für jeden Hund einzeln beurteilt.[5]
Reisen nach Italien mit einem Hund
Das Tier reist mit seinem Halter und braucht einen Mikrochip, eine Tollwutimpfung ab 12 Wochen, gültig ab 21 Tagen nach der Grundimpfung, und einen EU-Heimtierausweis. Höchstens 5 Tiere pro Fahrzeug.[8]
Das Haustier braucht einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung (ab 12 Wochen, gültig ab 21 Tagen nach der Grundimmunisierung), ein Tiergesundheitszeugnis, das für die Einreisekontrollen 10 Tage gültig ist, und eine unterschriebene Erklärung über die nichtgewerbliche Einfuhr. Die Einreise muss über eine Einreisestelle für Reisende erfolgen. Höchstens 5 Haustiere pro Fahrzeug.[9]
Nötig für Haustiere aus Nicht-EU-Ländern, die nicht auf der EU-Liste stehen. Blutprobe mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 90 Tage vor Ausstellung des Zeugnisses, untersucht in einem zugelassenen Labor, Ergebnis 0,5 IU/ml oder mehr. Nicht nötig bei Reisen zwischen EU-Ländern.[9]
Eine Bandwurmbehandlung für Hunde ist nur für die Einreise nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland vorgeschrieben und muss 24 bis 120 Stunden vor der Einreise von einem Tierarzt durchgeführt werden. Für die Einreise in dieses Land ist sie nicht vorgeschrieben.[8]
Die EU-Einreisebedingungen sehen für Tiere, die sie erfüllen, keine Quarantäne vor.[9]
Was ein Hund in Italien kostet
Laufende Kosten für ein mittelgroßer Hund von etwa 20 kg, nach aktuellen Preisen: etwa 689 EUR im Jahr, 919 EUR im ersten Jahr mit Ausstattung und Mikrochip. Jede Rasseseite hat ihren eigenen Wert.
| Futter | 419 EUR etwa 91 kg Trockenfutter im Jahr Quelle |
|---|---|
| Routine beim Tierarzt | 60 EUR Quelle |
| Tierversicherung | 210 EUR typische Police, je nach Rasse und Alter unterschiedlich Quelle |
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.
Quellen
- certifico.com/news/ordinanza-3-marzo-2009 (Sekundärquelle)
- miolegale.it/norme/dm-2-novembre-2023 (Sekundärquelle)
- regione.veneto.it/web/rete-degli-urp-del-veneto/anagrafe-canina (offiziell)
- miolegale.it/norme/legge-281-1991-animali-affezione-randagismo (Sekundärquelle)
- izs.it/…/Ordinanza_06_agosto_2013.pdf (offiziell)
- miolegale.it/codici/codice-penale/art-727 (Sekundärquelle)
- cesvot.it/storage/19974/L-06.06.25,-n.82.pdf (Sekundärquelle)
- food.ec.europa.eu/…/travelling-pet-within-eu_en (offiziell)
- food.ec.europa.eu/…/bringing-pet-eu-non-eu-country_en (offiziell)