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Hunde in Kanton Tessin, Schweiz: Regeln, Steuer und Reisen

Im Tessin sind eine Haftpflichtversicherung und eine kommunale Hundesteuer von 75 bis 125 CHF vorgeschrieben, und Hunde müssen an Orten mit Menschen oder Tieren angeleint und bei Bedarf mit einem Maulkorb geführt werden.

Die Gemeinden legen die Steuer innerhalb der kantonalen Spanne fest und können Hundeverordnungen erlassen.

Die landesweiten Regeln für Schweiz gelten auch hier. Landesweite Regeln

Rasseregeln

WoRegelRassen und Hinweise
TessinGenehmigungspflichtBullterrier, Miniatur-Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Deutsche Dogge, American Bulldog, Dogue de Bordeaux, Mastiff, Bullmastiff, Neapolitanischer Mastiff, Tosa Inu, Cane Corso, Kaukasischer Owtscharka, Šarplaninac, Zentralasiatischer Owtscharka, Kangal, Tibetischer Mastiff, Presa Canario, Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund, Holländischer Schäferhund, Tschechoslowakischer Wolfshund, Beauceron, Komondor, Kuvasz, Tatra-Schäferhund, Südrussischer Owtscharka, Saarloos-Wolfshund, Dobermann, Kreuzungen der oben genannten

Regolamento sui cani (RCani, in Kraft seit 1. Januar 2026) Art. 14-20: Die 32 gelisteten Rassen (Bull Terrier und Miniature Bull Terrier teilen sich einen Eintrag) und ihre Kreuzungen, geboren nach dem 1. April 2009, brauchen vor der Anschaffung eine Bewilligung des kantonalen Veterinäramts, einen Ausbildungskurs und Eignungstests im Alter von 9 bis 13 Monaten und erneut im dritten Jahr. Gilt für Einwohner und für alle, die sich mit dem Hund mindestens 30 Tage im Jahr im Kanton aufhalten. [1]

Registrierung und Mikrochip

Registrierung

Hunde müssen nach Bundesrecht gekennzeichnet und registriert werden; die Gemeinden prüfen die kantonale Datenbank (Art. 2, 3 Legge sui cani).[2]

Hundesteuer und Anmeldung

Hundesteuer

Von der Gemeinde festgelegt, zwischen 75 CHF und 125 CHF pro Jahr für Hunde, die älter als 3 Monate sind (Art. 4).[2]

75–125 CHF pro Jahr

Erlaubnis oder Sachkundenachweis

Für Halter von Hunden eingeschränkter Rassen sind Kurs und Eignungstests vorgeschrieben (Art. 12, 13). Ein Grundkurs für die Hundehaltung im Allgemeinen wird erwähnt (Art. 11a), sein Inhalt war aber nicht lesbar.[2]

Versicherung

Haftpflichtversicherung

Jeder Hundehalter muss eine Haftpflichtversicherung haben, die auch gelegentliche Halter abdeckt (Art. 5). Die Regierung legt die Mindestdeckung fest.[2]

Leinen- und Maulkorbpflicht

Leinen- und Maulkorbpflicht

An Orten, die von Menschen oder anderen Tieren besucht werden, muss der Hund angeleint sein und, wo nötig, einen Maulkorb tragen (Art. 7). Gefährliche Hunde immer angeleint und mit Maulkorb. Keine spezielle Waldregel; die Gemeinden können eigene erlassen.[2]

Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.

Quellen

  1. app.omnilex.ai/…/regolamento-sui-cani-rcani (Sekundärquelle)
  2. app.omnilex.ai/…/legge-sui-cani-lcani1 (Sekundärquelle)