Hunde in Kanton Solothurn, Schweiz: Regeln, Steuer und Reisen
Hunde im Kanton Solothurn werden bei der Gemeinde registriert (Chipnummer und Nachweis der Haftpflichtversicherung), mit CHF 35 an den Kanton plus einer Gemeindesteuer von CHF 50 bis 200 besteuert und müssen versichert sein.
Die Gemeinden registrieren Hunde und legen ihren Anteil an der Steuer innerhalb der kantonalen Spanne fest.
Die landesweiten Regeln für Schweiz gelten auch hier. Landesweite Regeln
Rasseregeln
Keine rassespezifische Regel gefunden.
Registrierung und Mikrochip
Halter von Hunden, die älter als 3 Monate sind, melden diese bei ihrer Gemeinde an und geben dabei die Chipnummer und den Nachweis der Haftpflichtversicherung an (Paragrafen 7 und 8).[1]
Hundesteuer und Anmeldung
Der Kanton erhebt CHF 35 pro Hund, und die Gemeinden erheben CHF 50 bis 200 pro Hund (Paragrafen 11, 12). Dienst- und Assistenzhunde sowie Hunde, die anderswo schon besteuert werden, sind befreit.[1]
85–235 CHF pro Jahr
Kein allgemeiner Kurs. Die Behörden können einen Halterkurs oder Hundeerziehungskurs anordnen (Paragraf 5). Halter eingeschränkter Rassen brauchen eine Schulung.[1]
Versicherung
Pflicht; sie muss den Halter und die Person abdecken, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt (Paragraf 10).[1]
Leinen- und Maulkorbpflicht
Das Gesetz enthält keine allgemeine Leinen- oder Waldregel; Hunde müssen unter Kontrolle gehalten werden. Hunde der Rassen, die die Regierung als potenziell gefährlich auflistet, und ihre Kreuzungen müssen außerhalb von Privatgrundstücken immer angeleint und einzeln ausgeführt werden (Paragraf 3). Für Problemhunde können Leine und Maulkorb angeordnet werden (Paragraf 5).[1]
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.
Quellen
- bgs.so.ch/api/de/versions/5574/pdf_file (offiziell)