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Hunde in Kanton Neuenburg, Schweiz: Regeln, Steuer und Reisen

Neuenburg erhebt eine kommunale Hundesteuer von höchstens 120 CHF (einschließlich Staatsanteil) und verlangt einen obligatorischen Kurs für neue Hundehalter; eine Haftpflichtversicherung wird vom Hundegesetz nicht verlangt.

Die Gemeinden erheben die Steuer; der Staat behält 30 CHF pro registriertem Hund.

Die landesweiten Regeln für Schweiz gelten auch hier. Landesweite Regeln

Rasseregeln

Keine rassespezifische Regel gefunden.

Registrierung und Mikrochip

Registrierung

Die Kosten für Kennzeichnung und Registrierung trägt der Halter; der Staat betreibt die zentrale Datenbank, und die Gemeinden halten sie aktuell (Art. 9, 11 LChiens, Stand 1. Jan. 2026).[1]

Hundesteuer und Anmeldung

Hundesteuer

Die Gemeinden erheben eine jährliche Steuer, die auf 120 CHF pro Hund begrenzt ist, einschließlich des Staatsanteils von 30 CHF (Art. 3, 7).[1]

Erlaubnis oder Sachkundenachweis

Neue Hundehalter müssen einen obligatorischen Kurs besuchen; die Einzelheiten legt der Staatsrat (Conseil d'Etat) fest (Art. 19).[1]

Versicherung

Haftpflichtversicherung

Das Hundegesetz enthält keine Versicherungspflicht. Comparis führt Neuenburg als nicht obligatorisch.[1]

Leinen- und Maulkorbpflicht

Leinen- und Maulkorbpflicht

Der Hund muss auf Stimme oder Geste hören, sonst ist er anzuleinen (Art. 12). In der Stadt Neuenburg: Leinenpflicht in allen Fußgängerzonen und öffentlichen Gärten sowie im Wald vom 15. April bis 30. Juni.[2]

Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.

Quellen

  1. rsn.ne.ch/DATA/program/books/rsne/pdf/636.20.pdf (offiziell)
  2. neuchatelville.ch/…/Mon_chien_en_ville_-_2022.pdf (offiziell)