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Hunde in Kanton Bern, Schweiz: Regeln, Steuer und Reisen

Bern verlangt eine Haftpflichtversicherung von mindestens 3 Millionen CHF und die Registrierung in AMICUS; einen allgemeinen Hundekurs gibt es nicht, und die Hundesteuer ist Sache der einzelnen Gemeinden.

Der Kanton legt die Grundlagen zu Versicherung und Leine fest; die Gemeinden entscheiden, ob und in welcher Höhe sie eine Hundesteuer erheben.

Die landesweiten Regeln für Schweiz gelten auch hier. Landesweite Regeln

Rasseregeln

Keine rassespezifische Regel gefunden.

Registrierung und Mikrochip

Registrierung

Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden (Art. 6 Hundegesetz); die Gemeinde trägt die Halter in AMICUS ein, und ein Tierarzt kann den Hund registrieren.[1]

Hundesteuer und Anmeldung

Hundesteuer

Die Gemeinden können eine Hundesteuer auf Hunde über 6 Monate erheben und die Höhe selbst festlegen (Art. 13). Beispiel: Buren an der Aare CHF 80 pro Jahr.[2]

pro Jahr

Erlaubnis oder Sachkundenachweis

Kein allgemeiner Kurs und kein Sachkundenachweis. Die Kantonsbehörde kann einen Halter zur Teilnahme an Ausbildungskursen verpflichten (Art. 12).[2]

Versicherung

Haftpflichtversicherung

Für alle Hundehalter Pflicht (Art. 11). Die Mindestdeckung beträgt 3 Millionen CHF.[1]

Leinen- und Maulkorbpflicht

Leinen- und Maulkorbpflicht

Leinenpflicht gilt, wo es keine andere wirksame Möglichkeit gibt, den Hund zu kontrollieren, auf Schulgeländen, öffentlichen Spielplätzen und Sportplätzen, im öffentlichen Verkehr sowie an Bahnhöfen und Haltestellen, auf Weiden mit Vieh und wenn sie im Einzelfall angeordnet wird (Art. 7). Die Gemeinden können weitere Leinenzonen festlegen, und die Hinweise des Kantons nennen zusätzlich Naturschutzgebiete. Eine allgemeine Leinenpflicht für den Wald oder die Brutzeit fand sich im kantonalen Gesetz nicht.[2]

Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.

Quellen

  1. weu.be.ch/…/Broschuere-Hundegesetz-Kanton-Bern-DE.pd… (offiziell)
  2. be.lexwork.naz.ch/de/dta/916.31.pdf (offiziell)